1/26/2016

BVerfG Richter Masing jongliert elegant seine Doppelstandards

Another bad hair day at the
Bundesverfassungsgericht
Aus dem Referat Fawlty Towers Karlsruhe 'Wieviel diverse Doppelstandards leiste ich mir'.


Hear, hear hear!

Bundesverfassungsrichter Masing stößt Debatte über NS-Verbotsgesetze an – Warnung vor Missbrauch.

Seine grundsätzliche Haltung: Auch ganz und gar unerwünschte, ja gefährliche Meinungen müssten vom freiheitlichen Staat geduldet werden.

So entrüstet sich Johannes Masing und stellt Unsägliches fest in der föderalen Republik:
"Die Vorstellung, illegale Meinungen müssten verboten werden, greift um sich“ 
und das eröffne einen gefährlichen Pfad, der sich gegen die Meinungsfreiheit an sich wenden könne.

Donnerwetter, die Latte liegt also hoch.

Es erhebt sich Johannes Masings warnender Finger:
„Gilt die Meinungsfreiheit nur nach Maßgabe von Abwägungen, gilt nur noch ‚common sense.“ 
Nein, verbieten darf man etwa Versammlungen im freiheitlichen Staat grundsätzlich nur, wenn Rechtsgüter gefährdet werden. Gesinnungen werden nicht bestraft. Die Grenze ist für Masing der „Umschlag in Aggression“. Da solle der Staat dann aber auch hart durchgreifen: „Der Staat muss nicht erst bis zum Ehrenmord warten.“ Der Verfassungsrichter fügte hinzu: „Hier sind die Möglichkeiten noch lange nicht ausgeschöpft.“

Sein Vorgänger schöpfte keck nach Möglichkeiten und sponn.

Johannes Masings Vorgänger Wolfgang Hoffmann-Riem hatte - freilich erst kurz nach dem Ende seiner Amtszeit als er seine Pantoffeln aus dem Backofen holte - diesen Gedanken zuende gesponnen und war zu dem Schluss gekommen, dass er selbst die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen würde.

Genau, f*ck this shit!

Wann Holocaustleugnung legal ist

Ein Neonazi leugnet den Holocaust und wird in drei Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hebt diese Verurteilung wieder auf. Der Mann dürfe sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, erklären die Richter. Eine Entscheidung, die verwundert und befremdet.
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Die Entscheidung datiert vom 9. November 2011, erst jetzt wurde sie publik. Entschieden hat eine dreiköpfige Kammer des Ersten Senats. Berichterstatter war Johannes Masing. Er war schon 2010 verantwortlich für einen Beschluss, der die Bundeszentrale für politische Bildung rügte. Sie hatte eine von ihr gedruckte Broschüre mit einem geschichtsfälschenden Text wieder eingestampft. Dagegen geklagt hatte der Autors des Textes - wegen Verletzung seiner Persönlichkeit. Karlsruhe gab ihm recht.

Die Begründung des BVerfG ist frappant:

Weil das Leugnen des Holocaust
"als erwiesen unwahr allein für sich betrachtet nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt", 
aber
"Im Gesamtkontext der jeweiligen Aufsätze betrachtet sind die den Holocaust leugnenden Äußerungen vorliegend jedoch untrennbar mit Meinungsäußerungen verbunden."

In einem Neonazi-Urteil der Karlsruher Richter steht: "Angesichts der einschüchternden Wirkung, die staatliche Eingriffe hier haben können, muss eine besonders wirksame verfassungsrechtliche Kontrolle Platz greifen, soll die Freiheit kommunikativer Äußerungen nicht in ihrer Substanz getroffen werden."

Seltsame Doppelstandards

Johannes Masing hat zuweilen seltsame Standards, wenn er dies verbietet. Es gilt der neoliberalen Wirtschaftspolitik nicht ins Handwerk zu pfuschen. Johannes Masing wurde von der SPD für das Karlsruhe Pöstchen protegiert.

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