8/23/2017

Heinrich Himmler, komm doch bitte mal her.  Heini, die Hässlichen Deutschen erledigen Zensur bei Arbeitsbehörden jetzt demokratisch!

Justizminister und
Schaufensterpuppe
Heiko Maas
Die gängige Praxis zeigt, es wird nicht zu viel gelöscht, sondern leider viel zu wenig gelöscht.“ 

Heiko Maas










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23. Aug. 2017

Guten Tag Frau Farrenkopf, Frau Strama,

Ich darf mich vorab entschuldigen ob dieser Zeitverzögerung, mit der ich heute meine Forderung nach Schadensbegleichung betreffs des Falls 1 einreiche. Allerdings dachte ich, der Christlichen Leitkultur des teutonischen Kultur Attachés Tommy de M. gerecht geworden zu sein, so ich doch mein "Gesicht zeigte". Etliche der involvierten Parteien zogen leider die Obskurität vor. So etwas muss man einfach in einem korrupten Land diskontieren. Aber nun bin ich da.

Der Klärung halber: Fall 1 bezieht sich auf die Strafanzeige aus 2013 wegen meiner Veröffentlichung des weltweit aus den Medien bekannten Merkel-Nazi Bildes anlässlich des demokratisch-faschistischen Überfalls Deutschlands mit Finanziellen Waffen der Massenvernichtung und Unterdrückung des griechischen Volks.

Lang hats gedauert bis zum Juli 2017, als ich schlussendlich durch anwaltliche Hilfe Akteneinsicht erhielt. Akteneinsicht, die mir nach Europa Recht zusteht und nun passt Anette Farrenkopf richtig gut auf!
Das Recht zur Akteneinsicht eines Beschuldigten ist Europarecht. Hierzu sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Strassburg, in seinem Urteil vom 17.02.1997:
Die Weigerung der StA, dem Beschuldigten bei seiner Verteidigung in eigener Person Akteneinsicht zu gewähren und Kopien aus der Akte zu erhalten, verletzt Art. 6 III, 7 I und I EMRK.
Die Verweigerung der Akteneinsicht des Beschuldigten macht den Staat schadensersatzpflichtig, EGMR, Urt. V. 17.02.1997 - 10/1996/629/812, Fundstelle: NStZ 1998, Heft 8, 429.
Nicht unbeachtet bleiben sollte der Artikel 5 GG und insbesondere Artikel 10 EMRK und einige Entscheidungen des EGMR hierzu. Leicht zu finden auf meinem Blog.

Na sehen Sie, das war doch nicht schwer, aber nun zu diesen Erkenntnissen aus der Akteneinsicht.

Über vier einhalb Jahre wurde mir verschwiegen von meiner Pflicht"verteidigerin" und Betrügerin A. Muth, von StA, Richtern, dem Verbrecher Manni Jäger und der Arbeitsministerin Nahles, dass der Lümmel, der in mein Recht der freien Meinungsäusserung mit Strafanzeige vom August 2012 eingriff, Christian Bockes von einer Arbeitsagentur war.

Eine Arbeitsbehörde betreibt also in Deutschland Zensur in der Verdunklung!
 Heinrich Himmler, komm doch bitte mal her. 
Heini, die Hässlichen Deutschen machen das jetzt demokratisch!

Der Bengel Christian Bockes war aber noch viel durchtriebener, denn wer im Dunkeln sein behördliches Unwesen treiben will, der sendet ein Fax und bietet darin der Polizei ein geheimes Telefongespräch an, um somit der Gerichtsverwertbarkeit zu entgehen:
Herr ... hat weitere defamierende Artikel eingestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bechheim unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.
Genug zu diesem Komplott. Nun zu meiner Forderung, nachdem mein Computer für 25 Monate beschlagnahmt gehalten wurde, basierend auf einem richterlichen Beschluss OHNE Angabe des Namens des Richters als auch seiner Unterschrift!

1. Asus Tablet € 149,- (Anlage)
2. Computernutzungsausfall über 25 Monate à 30 Tage also 750 Tage à € 2,30 ergibt € 1.725,-

Gesamtbetrag € 1.874,-

(Zum Tagessatz siehe hier.)

Ich erwarte die Überweisung dieses Betrags bis zum Freitag, 01. Sept. 2017. Bei Ausbleiben ist mein weiteres Vorgehen bekannt.

Mit besten Grüssen

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